Das Beispiel der
  
Gemeinde Düdingen

Danke
…dass Sie in diesem Gebäude
auf das Rauchen verzichten

Merci
…de ne pas fumer
dans ce bâtiment


Als Massnahme zur Gesundheitsprävention und auch in Bezug auf die Brandverhütung war das Rauchen in den meisten öffentlichen Gebäuden der Gemeinde bereits bisher untersagt. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen, Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer und Gäste vor dem Passivrauchen ist dem Gemeinderat ein sehr wichtiges Anliegen. Dabei setzt er vor allem auf Toleranz, gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme.

In diesem Zusammenhang ersucht der Gemeinderat insbesondere die Vereinsverantwortlichen, die Lehrpersonen, die Trainer, Betreuerinnen und Betreuer um aktive Unterstützung.

Zu den rauchfreien Zonen gehören nicht nur die Schulanlagen, Turn- und Sporthallen, das Podium, das Gemeindehaus und andere öffentliche Lokale, sondern auch die Buvetten, Ausschankstellen, Garderoben und Toiletten in den Kultur- und Sportanlagen.
Alle Benutzerinnen und Benutzer sind gebeten, in diesen öffentlichen Gebäuden und Räumen generell auf das Rauchen zu verzichten. Bei allen Eingängen öffentlicher Gebäuden und Lokalen wird ein diesbezügliches Hinweisschild angebracht.

Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass das Passivrauchen eine grosse Gefahr für die Gesundheit von exponierten Nichtraucherinnen und Nichtrauchern darstellen kann. In der anfangs Jahr in unserer Gemeinde durchgeführten repräsentativen Einwohnerbefragung haben 92 % der antwortenden Personen Massnahmen der Gemeindebehörde für rauchfreie öffentliche Gebäude und Räume befürwortet. Diese Massnahmen entsprechen auch dem Anliegen der kantonalen Fachstelle für Tabakprävention CIPRET.

Der Gemeinderat dankt allen Raucherinnen und Rauchern für das Verständnis und die nötige Rücksichtnahme.




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